Regel 18
In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ist eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstandes einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern.

Die Risikoanalyse der IMMOFINANZ hat ergeben, dass die Risikosituation unter Beachtung der spezifischen Gegebenheiten der IMMOFINANZ-Gruppe durch eine klassische interne Revision als Stabstelle nicht sinnvoll optimiert werden kann. Dieser Erkenntnis Rechnung tragend werden interne Kontroll- und Prüfungsfunktionen daher im Bereich des Konzern-Controllings durchgeführt. Über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Kontrollmaßnahmen berichtet der Vorstand regelmäßig dem Aufsichtsrat.