Bookbuilding-Verfahren
Bei den Kapitalerhöhungen des IMMOFINANZ-Konzerns im Jahr 2006/07 wurde erstmals das „Bookbuilding-Verfahren“ zur Bestimmung des Emissionskurses angewandt. Dabei wird vom Unternehmen zuerst ein Preisband bzw. eine Preisobergrenze für die jungen Aktien festgelegt. Danach geben die Aktionäre bekannt, ob und in welchem Ausmaß sie ihre Bezugsrechte ausüben wollen. Auf Basis der Zeichnungsaufträge der Altaktionäre und der Kauforders neuer Anleger bildet sich der endgültige Bezugspreis. Zuerst werden die Kaufaufträge der Altaktionäre im Rahmen ihrer Bezugsrechte erfüllt, die restlichen Aktien gehen an neue Investoren. Das Bookbuilding-Verfahren bietet zwei wichtige Vorteile: einerseits entspricht es den internationalen Standards und erleichtert damit die Platzierung von Aktien bei institutionellen Investoren; andererseits führt es dazu, dass alle Aktionäre – egal, ob sie ihre Bezugsrechte ausüben oder nicht – die gleiche Performance erzielen, während bei dem früher üblichen Preisbildungsverfahren Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausübten, tendenziell benachteiligt waren.
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